Wir bitten alle Besucher der Wormser Weinmesse, folgende Hinweise zu beachten:
Über aktuelle Coronaregelungen werden Sie entsprechend frühzeitig informiert.
Bei
der Ausgabe von Wein sowie sonstigen alkoholischen Getränken gelten die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes.
Es besteht kein Zutritt
für Personen unter 16 Jahren.
An beiden Messetagen sind die Besucher herzlich eingeladen, zu erzählen, wie die Wormser Weinmesse auf sie wirkt. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
Die Besucher werden darauf aufmerksam gemacht, dass während der Wormser Weinmesse Film- und Fotoaufnahmen für Fernsehen, Presse, soziale Medien und zu Werbezwecken angefertigt werden. Die Verarbeitung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen erfolgt zur Direktwerbung auf Grundlage eines berechtigten Interesses des Veranstalters.
Im Foyer im Erdgeschoss können Sie den ausgefüllten Gewinnspielcoupon bis Sonntag, 6.11.22 in die gekennzeichnete Lostrommel einwerfen. Die Ziehung findet am 6.11. statt.
Sollte der Gewinner oder die Gewinnerin nicht vor Ort sein, wird er/sie telefonisch oder per E-Mail kontaktiert.
Aufgrund der hohen Besucherdichte und der Lautstärke sind auf der Wormser Weinmesse keine Hunde erlaubt. Wir bitten hier – vor allem Ihrem
Hund zuliebe – um Verständnis!
Das Mitbringen und der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken ist untersagt.
In
allen Bereichen des Wormsers herrscht absolutes Rauchverbot. Bitte nutzen Sie
zum Rauchen den Vorplatz oder die Dachterrasse mit den vorgesehenen Aschenbechern.
Während der Veranstaltung muss mit Taschenkontrollen gerechnet werden. Große Taschen, Rucksäcke, Schirme sowie große Gegenstände sind an der Garderobe abzugeben und dürfen nicht mitgenommen werden.
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